Nach der Annahme der Richtplanänderung «Windenergie» durch den Grossen Rat des Kantons Thurgau haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) im Oktober 2021 die Öffentlichkeit über ihre Absicht informiert, das auf dem östlichen Wellenberg auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf geplante Windprojekt weiterzuverfolgen.
Ende 2022 hat ein Teil der Thundorfer Bevölkerung eine Abstimmung zur Frage verlangt, ob das Baureglement der Gemeinde mit einer Mindestabstandsregel von 850 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden ergänzt werden soll. In der Folge hat der Gemeinderat einen Projekthalt bis zur Abstimmung über diese Forderung beschlossen. Am 27. April 2023 hat die Thundorfer Stimmbevölkerung die Mindestabstandsregel deutlich angenommen. EKZ hat die Projektierung daraufhin bis auf Weiteres sistiert.
Visualisierungen, Karten und Kommunikationsunterlagen zum bisherigen Projekt Thundorf finden Sie unter Downloads > bisherige Projektentwicklung (Windprojekt Thundorf).
EKT und EKZ führen redimensioniertes Windprojekt weiter
Nach Abschluss der Analyse der neuen Rahmenbedingungen haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ im Herbst 2023 entschieden, das Windprojekt unter der Trägerschaft der Wellenberg Wind AG gemeinsam neu zu lancieren. Dabei soll zum einen das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen respektiert werden. Zweitens müssen die Windenergieanlagen wie bisher im Perimeter des kantonalen Richtplans Windenergie liegen.
Perimeter bietet Platz für drei Windenergieanlagen
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen resultiert ein Projektperimeter, der Platz für drei Windenergieanlagen bietet. Bei der Festlegung der Standorte hat das Projektteam zum einen darauf geachtet, den von der Bevölkerung vorgegebenen Abstand von 850 Metern zu bewohnten Gebäuden einzuhalten und womöglich sogar zu vergrössern. So entlastet die Redimensionierung des Projekts das Landschaftsbild insgesamt deutlich. Zum andern galt es sicherzustellen, dass möglichst wenig Wald gerodet werden muss und die Distanz zu den aus Sicht des Vogel- und Fledermausschutzes sensiblen Gebieten im Norden des Perimeters möglichst gross ist.
Nach der Annahme der Richtplanänderung «Windenergie» durch den Grossen Rat des Kantons Thurgau haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) im Oktober 2021 die Öffentlichkeit über ihre Absicht informiert, das auf dem östlichen Wellenberg auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf geplante Windprojekt weiterzuverfolgen.
Ende 2022 hat ein Teil der Thundorfer Bevölkerung eine Abstimmung zur Frage verlangt, ob das Baureglement der Gemeinde mit einer Mindestabstandsregel von 850 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden ergänzt werden soll. In der Folge hat der Gemeinderat einen Projekthalt bis zur Abstimmung über diese Forderung beschlossen. Am 27. April 2023 hat die Thundorfer Stimmbevölkerung die Mindestabstandsregel deutlich angenommen. EKZ hat die Projektierung daraufhin bis auf Weiteres sistiert.
Visualisierungen, Karten und Kommunikationsunterlagen zum bisherigen Projekt Thundorf finden Sie unter Downloads > bisherige Projektentwicklung (Windprojekt Thundorf).
EKT und EKZ führen redimensioniertes Windprojekt weiter
Nach Abschluss der Analyse der neuen Rahmenbedingungen haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ im Herbst 2023 entschieden, das Windprojekt unter der Trägerschaft der Wellenberg Wind AG gemeinsam neu zu lancieren. Dabei soll zum einen das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen respektiert werden. Zweitens müssen die Windenergieanlagen wie bisher im Perimeter des kantonalen Richtplans Windenergie liegen.
Perimeter bietet Platz für drei Windenergieanlagen
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen resultiert ein Projektperimeter, der Platz für drei Windenergieanlagen bietet. Bei der Festlegung der Standorte hat das Projektteam zum einen darauf geachtet, den von der Bevölkerung vorgegebenen Abstand von 850 Metern zu bewohnten Gebäuden einzuhalten und womöglich sogar zu vergrössern. So entlastet die Redimensionierung des Projekts das Landschaftsbild insgesamt deutlich. Zum andern galt es sicherzustellen, dass möglichst wenig Wald gerodet werden muss und die Distanz zu den aus Sicht des Vogel- und Fledermausschutzes sensiblen Gebieten im Norden des Perimeters möglichst gross ist.