Windprojekt

Die bisherigen Planungen für ein Windprojekt auf dem Wellenberg lassen sich in mehrere Etappen teilen: Mit Vorliegen der politischen Rahmenbedingungen haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) zuerst das Windprojekt Thundorf mit acht Windenergieanlagen entwickelt. Nach dem Entscheid der Thundorfer Stimmbevölkerung für einen Mindestabstand von 850 Metern und einer vorübergehenden Sistierung haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ im Herbst 2023 die Projektarbeit gemeinsam wieder aufgenommen und ein redimensioniertes Windprojekt mit drei Windenergieanlagen entwickelt.

Projektentwicklung

Nach der Annahme der Richtplanänderung «Windenergie» durch den Grossen Rat des Kantons Thurgau haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) im Oktober 2021 die Öffentlichkeit über ihre Absicht informiert, das auf dem östlichen Wellenberg auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf geplante Windprojekt weiterzuverfolgen. 

Ende 2022 hat ein Teil der Thundorfer Bevölkerung eine Abstimmung zur Frage verlangt, ob das Baureglement der Gemeinde mit einer Mindestabstandsregel von 850 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden ergänzt werden soll. In der Folge hat der Gemeinderat einen Projekthalt bis zur Abstimmung über diese Forderung beschlossen. Am 27. April 2023 hat die Thundorfer Stimmbevölkerung die Mindestabstandsregel deutlich angenommen. EKZ hat die Projektierung daraufhin bis auf Weiteres sistiert.

Visualisierungen, Karten und Kommunikationsunterlagen zum bisherigen Projekt Thundorf finden Sie unter Downloads > bisherige Projektentwicklung (Windprojekt Thundorf).

EKT und EKZ führen redimensioniertes Windprojekt weiter

Nach Abschluss der Analyse der neuen Rahmenbedingungen haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ im Herbst 2023 entschieden, das Windprojekt unter der Trägerschaft der Wellenberg Wind AG gemeinsam neu zu lancieren. Dabei soll zum einen das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen respektiert werden. Zweitens müssen die Windenergieanlagen wie bisher im Perimeter des kantonalen Richtplans Windenergie liegen.

Perimeter bietet Platz für drei Windenergieanlagen

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen resultiert ein Projektperimeter, der Platz für drei Windenergieanlagen bietet. Bei der Festlegung der Standorte hat das Projektteam zum einen darauf geachtet, den von der Bevölkerung vorgegebenen Abstand von 850 Metern zu bewohnten Gebäuden einzuhalten und womöglich sogar zu vergrössern. So entlastet die Redimensionierung des Projekts das Landschaftsbild insgesamt deutlich. Zum andern galt es sicherzustellen, dass möglichst wenig Wald gerodet werden muss und die Distanz zu den aus Sicht des Vogel- und Fledermausschutzes sensiblen Gebieten im Norden des Perimeters möglichst gross ist.

Nach der Annahme der Richtplanänderung «Windenergie» durch den Grossen Rat des Kantons Thurgau haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) im Oktober 2021 die Öffentlichkeit über ihre Absicht informiert, das auf dem östlichen Wellenberg auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf geplante Windprojekt weiterzuverfolgen. 

Ende 2022 hat ein Teil der Thundorfer Bevölkerung eine Abstimmung zur Frage verlangt, ob das Baureglement der Gemeinde mit einer Mindestabstandsregel von 850 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden ergänzt werden soll. In der Folge hat der Gemeinderat einen Projekthalt bis zur Abstimmung über diese Forderung beschlossen. Am 27. April 2023 hat die Thundorfer Stimmbevölkerung die Mindestabstandsregel deutlich angenommen. EKZ hat die Projektierung daraufhin bis auf Weiteres sistiert.

Visualisierungen, Karten und Kommunikationsunterlagen zum bisherigen Projekt Thundorf finden Sie unter Downloads > bisherige Projektentwicklung (Windprojekt Thundorf).

EKT und EKZ führen redimensioniertes Windprojekt weiter

Nach Abschluss der Analyse der neuen Rahmenbedingungen haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ im Herbst 2023 entschieden, das Windprojekt unter der Trägerschaft der Wellenberg Wind AG gemeinsam neu zu lancieren. Dabei soll zum einen das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen respektiert werden. Zweitens müssen die Windenergieanlagen wie bisher im Perimeter des kantonalen Richtplans Windenergie liegen.

Perimeter bietet Platz für drei Windenergieanlagen

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen resultiert ein Projektperimeter, der Platz für drei Windenergieanlagen bietet. Bei der Festlegung der Standorte hat das Projektteam zum einen darauf geachtet, den von der Bevölkerung vorgegebenen Abstand von 850 Metern zu bewohnten Gebäuden einzuhalten und womöglich sogar zu vergrössern. So entlastet die Redimensionierung des Projekts das Landschaftsbild insgesamt deutlich. Zum andern galt es sicherzustellen, dass möglichst wenig Wald gerodet werden muss und die Distanz zu den aus Sicht des Vogel- und Fledermausschutzes sensiblen Gebieten im Norden des Perimeters möglichst gross ist.

Der redimensionierte Projektperimeter bietet Platz für drei Windenergieanlagen.

Bevölkerung stimmt Ende November 2024 ab

Auf Grundlage des behördenverbindlichen kantonalen Richtplans Windenergie und des neuen Windprojekts der Wellenberg Wind AG hat die Gemeinde Thundorf die entsprechenden raumplanerischen Grundlagen erarbeitet. Diese bestehen aus verschiedenen, aufeinander aufbauenden Planungsinstrumenten: Die wichtigsten sind der kommunale Richtplan, der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) und der Gestaltungsplan. Letzterer ist eng mit dem Umweltverträglichkeitsbericht verknüpft, der durch die Wellenberg Wind AG als Projektantin beauftragt wurde und durch den Kanton geprüft wird.
Nach Abschluss der Mitwirkung und der öffentlichen Auflage der raumplanerischen Grundlagen wird die Thundorfer Stimmbevölkerung am 24. November 2024 an der Urne über den Teilzonenplan Windenergie und damit über die Weiterführung des Windprojekts abstimmen.

Keine Rückkehr zum «alten Projekt»

Die Wellenberg Wind AG hat entschieden, den Bewilligungs- und Realisierungsprozess auf der Grundlage des in sich geschlossenen, redimensionierten Projekts mit drei Windenergieanlagen weiterzuführen. Eine Erweiterung oder Anpassung ist weder Thema noch Option. Sie hätte zudem eine Revision der raumplanerischen Grundlagen und damit auch eine erneute Mitwirkung, öffentliche Auflage und Volksabstimmung zur Folge.

Bevölkerung stimmt Ende November 2024 ab

Auf Grundlage des behördenverbindlichen kantonalen Richtplans Windenergie und des neuen Windprojekts der Wellenberg Wind AG hat die Gemeinde Thundorf die entsprechenden raumplanerischen Grundlagen erarbeitet. Diese bestehen aus verschiedenen, aufeinander aufbauenden Planungsinstrumenten: Die wichtigsten sind der kommunale Richtplan, der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) und der Gestaltungsplan. Letzterer ist eng mit dem Umweltverträglichkeitsbericht verknüpft, der durch die Wellenberg Wind AG als Projektantin beauftragt wurde und durch den Kanton geprüft wird.
Nach Abschluss der Mitwirkung und der öffentlichen Auflage der raumplanerischen Grundlagen wird die Thundorfer Stimmbevölkerung am 24. November 2024 an der Urne über den Teilzonenplan Windenergie und damit über die Weiterführung des Windprojekts abstimmen.

Keine Rückkehr zum «alten Projekt»

Die Wellenberg Wind AG hat entschieden, den Bewilligungs- und Realisierungsprozess auf der Grundlage des in sich geschlossenen, redimensionierten Projekts mit drei Windenergieanlagen weiterzuführen. Eine Erweiterung oder Anpassung ist weder Thema noch Option. Sie hätte zudem eine Revision der raumplanerischen Grundlagen und damit auch eine erneute Mitwirkung, öffentliche Auflage und Volksabstimmung zur Folge.

Zeitplan des Windprojekts Wellenberg. Im besten Fall speisen die drei Windenergieanlagen 2028 Strom ins regionale Versorgungsnetz im Thurgau.

Technische Eckpunkte

Seit der Erarbeitung des Richtplans im Jahr 2014 durch den Kanton haben sich Windenergieanlagen technisch weiter entwickelt. Mit Blick auf das Ziel, die Windressourcen innerhalb des verkleinerten Projektperimeters möglichst effizient zu nutzen, hat die Wellenberg Wind AG die Wahl der Dimensionen der Windenergieanlagen nochmals neu beurteilt. Der Anlagentyp und die davon abhängige genaue Nabenhöhe sind noch offen und werden erst nach Eingang der Lieferantenangebote festgelegt. Zum Schutz der Fledermäuse wird mit der Rotorblattspitze ein Mindestabstand von 85 m zum Boden eingehalten. Es ist von einem Rotordurchmesser von max. 175 Metern, einer Nabenhöhe von max. 175 Metern und einer Gesamthöhe von max. 265 Metern auszugehen. Die Fundamente der drei Windenergieanlagen haben einen Durchmesser von rund 25 bis 35 Metern und eine Tiefe von rund drei Metern.

Seit der Erarbeitung des Richtplans im Jahr 2014 durch den Kanton haben sich Windenergieanlagen technisch weiter entwickelt. Mit Blick auf das Ziel, die Windressourcen innerhalb des verkleinerten Projektperimeters möglichst effizient zu nutzen, hat die Wellenberg Wind AG die Wahl der Dimensionen der Windenergieanlagen nochmals neu beurteilt. Der Anlagentyp und die davon abhängige genaue Nabenhöhe sind noch offen und werden erst nach Eingang der Lieferantenangebote festgelegt. Zum Schutz der Fledermäuse wird mit der Rotorblattspitze ein Mindestabstand von 85 m zum Boden eingehalten. Es ist von einem Rotordurchmesser von max. 175 Metern, einer Nabenhöhe von max. 175 Metern und einer Gesamthöhe von max. 265 Metern auszugehen. Die Fundamente der drei Windenergieanlagen haben einen Durchmesser von rund 25 bis 35 Metern und eine Tiefe von rund drei Metern.

Anbindung ans Thurgauer Stromnetz

Die Netzanbindung der drei Windenergieanlagen führt unterirdisch als sogenanntes Erdkabel entlang der Zufahrtsstrassen zu einer gemeinsamen Schaltanlage. Diese liegt innerhalb des Projektperimeters und hat eine Grundfläche von rund acht mal sechs Metern sowie eine Gesamthöhe von rund sechs Metern. Es ist vorgesehen, die Schaltanlage neben das bestehende Holzschnitzellager «Husblatz» zwischen Waldhof und der Windenergieanlage 2 zu bauen. Sie orientiert sich an anderen Schaltanlagen der EKT, welche den Einbau von Komponenten ohne Isoliergas SF6 ermöglicht. Von der Schaltanlage fliesst der Strom durch eine unterirdische Leitung – die genaue Leitungsführung ist noch offen – zum Unterwerk Hasli in der Gemeinde Müllheim, und wird dort ins Thurgauer Stromnetz eingespeist.

Anbindung ans Thurgauer Stromnetz

Die Netzanbindung der drei Windenergieanlagen führt unterirdisch als sogenanntes Erdkabel entlang der Zufahrtsstrassen zu einer gemeinsamen Schaltanlage. Diese liegt innerhalb des Projektperimeters und hat eine Grundfläche von rund acht mal sechs Metern sowie eine Gesamthöhe von rund sechs Metern. Es ist vorgesehen, die Schaltanlage neben das bestehende Holzschnitzellager «Husblatz» zwischen Waldhof und der Windenergieanlage 2 zu bauen. Sie orientiert sich an anderen Schaltanlagen der EKT, welche den Einbau von Komponenten ohne Isoliergas SF6 ermöglicht. Von der Schaltanlage fliesst der Strom durch eine unterirdische Leitung – die genaue Leitungsführung ist noch offen – zum Unterwerk Hasli in der Gemeinde Müllheim, und wird dort ins Thurgauer Stromnetz eingespeist.

Recycling

Die Windenergieanlagen sind auf eine Betriebszeit von 25 Jahren ausgelegt. Danach werden sie rückgebaut oder – je nach Entwicklung der wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen – durch ein sogenanntes «Repowering» mit neuen Anlagen ersetzt. Beinahe sämtliche Bestandteile einer Windenergieanlage sind rezyklierbar.

Recycling

Die Windenergieanlagen sind auf eine Betriebszeit von 25 Jahren ausgelegt. Danach werden sie rückgebaut oder – je nach Entwicklung der wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen – durch ein sogenanntes «Repowering» mit neuen Anlagen ersetzt. Beinahe sämtliche Bestandteile einer Windenergieanlage sind rezyklierbar.

Erschliessung & Verkehr

Das grossräumige Erschliessungskonzept sieht vor, dass der Baustellenverkehr bis zum lokalen Anschlusspunkt auf der Hauptstrasse (Kantonsstrasse) verbleibt. Für die Zufahrt zum Projektperimeter und für die Besucherlenkung schlägt die Wellenberg Wind AG vor, die von Grundeigentümern vorgeschlagene Variante zu realisieren. Durch die Streckenführung ab der Hauptstrasse entlang des Chirchtobelbachs werden ab der Kantonsstrasse bewohnte Gebäude umfahren und grösstenteils bestehende landwirtschaftliche Strassen genutzt. Die Variante bedingt die Verbreiterung der bestehenden Strassen von aktuell drei auf vier Meter und eine 135 Meter lange neue Strasse am Bach entlang. Um diese gemäss aktuellen Vorgaben planen zu können, wird die Ausscheidung des Gewässerraums Chirchtobelbach vorgezogen und bereits im Rahmen des Windparkprojekts realisiert.

Das grossräumige Erschliessungskonzept sieht vor, dass der Baustellenverkehr bis zum lokalen Anschlusspunkt auf der Hauptstrasse (Kantonsstrasse) verbleibt. Für die Zufahrt zum Projektperimeter und für die Besucherlenkung schlägt die Wellenberg Wind AG vor, die von Grundeigentümern vorgeschlagene Variante zu realisieren. Durch die Streckenführung ab der Hauptstrasse entlang des Chirchtobelbachs werden ab der Kantonsstrasse bewohnte Gebäude umfahren und grösstenteils bestehende landwirtschaftliche Strassen genutzt. Die Variante bedingt die Verbreiterung der bestehenden Strassen von aktuell drei auf vier Meter und eine 135 Meter lange neue Strasse am Bach entlang. Um diese gemäss aktuellen Vorgaben planen zu können, wird die Ausscheidung des Gewässerraums Chirchtobelbach vorgezogen und bereits im Rahmen des Windparkprojekts realisiert.

Die von Bürgern gewünschte Verkehrsführung führt ab der Hauptstrasse zwischen Aufhofen und Lustdorf zuerst dem Chirchtobelbach entlang und anschliessend auf bestehenden Wegen zum Projektperimeter.

Bündelung der Erschliessungsstrassen

Für die Wegfahrt der leeren Betontransporter wird eine weitere Achse entlang bestehender Strassen (grüne Pfeile auf der Karte unten) geprüft, damit sich die Lastwagen nur auf einer möglichst kurzen Strecke kreuzen. Ein Ausbau dieser Strasse ist für die Leertransporte nicht erforderlich. Positiv fällt ins Gewicht, dass mit den Erschliessungsstrassen zum Projektperimeter zukünftig der Verkehr für Forstwirtschaft und Militär gebündelt werden kann. Zur Kompensation wurden andere Strassen in der Gemeinde identifiziert, welche zurückgebaut werden können.

Bündelung der Erschliessungsstrassen

Für die Wegfahrt der leeren Betontransporter wird eine weitere Achse entlang bestehender Strassen (grüne Pfeile auf der Karte unten) geprüft, damit sich die Lastwagen nur auf einer möglichst kurzen Strecke kreuzen. Ein Ausbau dieser Strasse ist für die Leertransporte nicht erforderlich. Positiv fällt ins Gewicht, dass mit den Erschliessungsstrassen zum Projektperimeter zukünftig der Verkehr für Forstwirtschaft und Militär gebündelt werden kann. Zur Kompensation wurden andere Strassen in der Gemeinde identifiziert, welche zurückgebaut werden können.

Übersicht über das für die Bauphase geplante Erschliessungskonzept. Für Phasen mit hohem Verkehrsaufkommen wird eine zusätzliche Achse geprüft (grüne Pfeile), damit die Lastwagen nicht kreuzen müssen.

Nutzung der bestehenden Forststrassen

Innerhalb des Projektperimeters kann das gut ausgebaute Forststrassennetz genutzt werden. Bei gewissen Abschnitten ist eine Nivellierung bzw. eine Verbreiterung nötig, um den Transport der Windenergieanlagen zu ermöglichen. Bei der Zufahrt zu den Anlagenstandorten müssen kurze Teilabschnitte der Forstwege neu gebaut werden.

Nutzung der bestehenden Forststrassen

Innerhalb des Projektperimeters kann das gut ausgebaute Forststrassennetz genutzt werden. Bei gewissen Abschnitten ist eine Nivellierung bzw. eine Verbreiterung nötig, um den Transport der Windenergieanlagen zu ermöglichen. Bei der Zufahrt zu den Anlagenstandorten müssen kurze Teilabschnitte der Forstwege neu gebaut werden.

Für den Baustellenverkehr innerhalb des Projektperimeters können grösstenteils bestehende Forststrassen genutzt werden.

Rund 1700 Lastwagen- und 300 Sondertransporte

Für die gesamte Bauphase ist mit insgesamt rund 2000 Transporten bzw. 4000 Fahrten (1 Transport = 1 Hin- und 1 Rückfahrt) zu rechnen. Dies entspricht dem Gesamtverkehr auf der Hauptstrasse Thundorf-Lustdorf in zwei Tagen und dem Lastwagenverkehr in 20 Tagen. Der Bau des Windparks führt zu einer Erhöhung des Gesamtverkehrs um ein Prozent während der ganzen Bauphase und um zwei Prozent während der intensiven Bauphase.

Sondertransporte mit spezieller Technik

Bei rund 1700 Transporten kommen normale Lastwagen zum Einsatz, der Rest sind Sondertransporte für Kran- und Anlagenteile – insbesondere für die Rotorblätter, die am Stück angeliefert werden. Ein spezieller Mechanismus (Blattkippstuhl) ermöglicht es, die Rotorblätter in engen Kurven anzuheben. So lassen sich kleinere Radien bewältigen, und die Zufahrtstrassen müssen weniger stark verbreitert werden. Im Wald kann damit zudem die erforderliche Rodungsfläche signifikant verringert werden

Rund 1700 Lastwagen- und 300 Sondertransporte

Für die gesamte Bauphase ist mit insgesamt rund 2000 Transporten bzw. 4000 Fahrten (1 Transport = 1 Hin- und 1 Rückfahrt) zu rechnen. Dies entspricht dem Gesamtverkehr auf der Hauptstrasse Thundorf-Lustdorf in zwei Tagen und dem Lastwagenverkehr in 20 Tagen. Der Bau des Windparks führt zu einer Erhöhung des Gesamtverkehrs um ein Prozent während der ganzen Bauphase und um zwei Prozent während der intensiven Bauphase.

Sondertransporte mit spezieller Technik

Bei rund 1700 Transporten kommen normale Lastwagen zum Einsatz, der Rest sind Sondertransporte für Kran- und Anlagenteile – insbesondere für die Rotorblätter, die am Stück angeliefert werden. Ein spezieller Mechanismus (Blattkippstuhl) ermöglicht es, die Rotorblätter in engen Kurven anzuheben. So lassen sich kleinere Radien bewältigen, und die Zufahrtstrassen müssen weniger stark verbreitert werden. Im Wald kann damit zudem die erforderliche Rodungsfläche signifikant verringert werden

Spezialtransport für eine Windenergieanlage am Griespass (CH). Das rechte Bild zeigt, wie das Rotorblatt aufgerichtet wird, um einen engeren Kurvenradius bewältigen zu können.

Bildergalerie: Visualisierungen der drei geplanten Windenergieanlagen
Thundorf, Frauenfelderstrasse
Thundorf, Schützenhaus
Wolfikon, Schule
Lustdorf, Kirchstrasse
Lustdorf, Kirchstrasse
Lustdorf, Hessenbohl
Lustdorf, Hof Guggenbühl
Ottenberg, Restaurant Thurberg
Strohwilen, Frauenfelderstrasse
Eschikofen, Zentrum
Eschlikon, Restaurant Säntisblick
Harenwilen, Chrattenstrasse
Herdern, Berghofstrasse
Hüttlingen-Mettendorf, Bahnhof
Hüttlingen, Mehrzweckhalle
Mettendorf, Zentrum
Immenberg