Bisherige Projektentwicklung: Windprojekt Thundorf
Nach der Annahme der Richtplanänderung «Windenergie» durch den Grossen Rat des Kantons Thurgau haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) im Oktober 2021 die Öffentlichkeit über ihre Absicht informiert, das auf dem östlichen Wellenberg auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf geplante Windprojekt weiterzuverfolgen. In einem nächsten Schritt hat EKZ im Dialog mit verschiedenen Anspruchsgruppen Standortvarianten für die Windenergieanlagen ausgearbeitet. Nach Abschluss des Vorprojekts Mitte Juni 2022 konnte die Bevölkerung der Gemeinde Thundorf und der Nachbargemeinden in einer öffentlichen Mitwirkung zum aktuellen Stand der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Anpassung der Thundorfer Rahmennutzungsplanung und zum Gestaltungsplan Stellung nehmen.
Thundorfer Stimmbevölkerung spricht sich für Mindestabstand von 850 Metern aus
Ende 2022 hat ein Teil der Thundorfer Bevölkerung eine Abstimmung zur Frage verlangt, ob das Baureglement der Gemeinde mit einer Mindestabstandsregel von 850 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden ergänzt werden soll. In der Folge hat der Gemeinderat einen Projekthalt bis zur Abstimmung über diese Forderung beschlossen. Obwohl EKZ bis zur Abstimmung ein neues Layout mit deutlich grösseren Abständen entwickelt hatte, wurde die Mindestabstandsforderung am 27. April 2023 durch die Thundorfer Stimmbevölkerung deutlich angenommen. EKZ hat die Projektierung daraufhin bis auf Weiteres sistiert.
Visualisierungen, Karten und Kommunikationsunterlagen zum bisherigen Projekt Thundorf finden Sie unter Downloads > bisherige Projektentwicklung (Windprojekt Thundorf).
EKT und EKZ führen redimensioniertes Windprojekt weiter
Nach Abschluss der Analyse der neuen Rahmenbedingungen haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ im Herbst 2023 entschieden, das Windprojekt unter der Trägerschaft der Wellenberg Wind AG gemeinsam neu zu lancieren. Dabei soll zum einen das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen respektiert werden. Zweitens müssen die Windenergieanlagen wie bisher im Perimeter des kantonalen Richtplans Windenergie liegen.
Bisherige Projektentwicklung: Windprojekt Thundorf
Nach der Annahme der Richtplanänderung «Windenergie» durch den Grossen Rat des Kantons Thurgau haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) im Oktober 2021 die Öffentlichkeit über ihre Absicht informiert, das auf dem östlichen Wellenberg auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf geplante Windprojekt weiterzuverfolgen. In einem nächsten Schritt hat EKZ im Dialog mit verschiedenen Anspruchsgruppen Standortvarianten für die Windenergieanlagen ausgearbeitet. Nach Abschluss des Vorprojekts Mitte Juni 2022 konnte die Bevölkerung der Gemeinde Thundorf und der Nachbargemeinden in einer öffentlichen Mitwirkung zum aktuellen Stand der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Anpassung der Thundorfer Rahmennutzungsplanung und zum Gestaltungsplan Stellung nehmen.
Thundorfer Stimmbevölkerung spricht sich für Mindestabstand von 850 Metern aus
Ende 2022 hat ein Teil der Thundorfer Bevölkerung eine Abstimmung zur Frage verlangt, ob das Baureglement der Gemeinde mit einer Mindestabstandsregel von 850 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden ergänzt werden soll. In der Folge hat der Gemeinderat einen Projekthalt bis zur Abstimmung über diese Forderung beschlossen. Obwohl EKZ bis zur Abstimmung ein neues Layout mit deutlich grösseren Abständen entwickelt hatte, wurde die Mindestabstandsforderung am 27. April 2023 durch die Thundorfer Stimmbevölkerung deutlich angenommen. EKZ hat die Projektierung daraufhin bis auf Weiteres sistiert.
Visualisierungen, Karten und Kommunikationsunterlagen zum bisherigen Projekt Thundorf finden Sie unter Downloads > bisherige Projektentwicklung (Windprojekt Thundorf).
EKT und EKZ führen redimensioniertes Windprojekt weiter
Nach Abschluss der Analyse der neuen Rahmenbedingungen haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ im Herbst 2023 entschieden, das Windprojekt unter der Trägerschaft der Wellenberg Wind AG gemeinsam neu zu lancieren. Dabei soll zum einen das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen respektiert werden. Zweitens müssen die Windenergieanlagen wie bisher im Perimeter des kantonalen Richtplans Windenergie liegen.